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Inputvortrag zu “Schutzrechten und offene Lizenzen” für das Atelierprojekt „Openness Makes The World Go Round“ an der Hochschule der bildenden Künste Saarbrücken (HBKsaar) von Gastprof. Lars Zimmermann 

23. Mai 2019, alle Veranstaltungen & Inputvorträge des Atelierprojektes hier.


Schutzrechte & Offene Lizenzierung für Designer*innen

Lasst uns jetzt über Lizenzen sprechen bzw. Schutzrechte und welche Rolle sie spielen für die Gestaltung einer nachhaltigen Produkt-Welt.

1. Schutzrechte vs. nachhaltiges Design?

Wieso beschäftigen wir uns mit Schutzrechten und Lizenzierung in einem Kurs über nachhaltiges Design? Aus dem selben Grund, weshalb wir uns auch mit Open Source Hardware beschäftigen. Wollen wir Produkte haben, die überall auf der Welt auch in ferner Zukunft noch repariert, wiedergenutzt, aufgewertet und recycelt werden können, dann müssen wir uns damit befassen, wer diese Tätigkeiten mit unseren Produkten dann durchführt und ob diese Personen diese Tätigkeiten dann auch ausführen können (weil sie z.B. das notwendige Wissen und die notwendigen Werkzeuge haben) und auch ausführen dürfen, oder ob sie von Schutzrechten daran gehindert werden.

Es gibt für kreative Werke eine Reihe von Schutzrechten, die teilweise einschränken können, was andere mit diesen Werken tun können. Und wir müssen verstehen, welche Schutzrechte für welches Werk möglich sind und ob diese bei unserem Produkt/unserem Werk verhindern können, dass es später repariert, umgenutzt, wiedergenutzt, wiederaufbereitet und recycelt wird. Und wenn das der Fall ist, müssen wir wissen, was wir dagegen tun können.

Die Gestaltung unserer Schutzrechte ist also ein wesentlicher Teil der Gestaltung unseres nachhaltigen Produktes im Zusammenspiel mit unserem Geschäfts- bzw. Verbreitungsmodell dafür. Darum befassen wir uns damit.

DISCLAIMER: Ich bin kein Anwalt. Das hier ist keine Rechtsberatung. Ich lege euch dar, was ich nach vielem Lesen und Gesprächen nach bestem Wissen und Gewissen zusammentragen konnte. Die Inhalte sind zudem sehr vereinfacht dargestellt, dafür aber kurz. 

2. Recht ist unsicher & komplex

Bevor es losgeht, müssen wir noch verstehen, in welchem Kontext Schutzrechte und Lizenzen wirken. Wie klar sind die Aussagen? Worauf kann man sich verlassen?

Es gibt den bekannten Spruch: “Vor Gericht und auf hoher See ist jeder auf sich allein gestellt.” Was will der eigentlich sagen?

Eindeutige Rechtssicherheit ist eher selten. Die Welt ist unendlich komplex. Kein Text und also auch kein Rechtstext kann sie erschöpfend darstellen. Rechtstexte bzw. Gesetze sind Leitplanken, an denen entlang Anwälte und Richter gemeinsam in einem Gerichtssaal Entscheidungen zu konkreten Fälle erarbeiten. 100prozentige Rechtssicherheit vorher ist kaum zu haben. Es gibt immer verschiedene Sichtweisen darauf, was ein Rechtstext eigentlich sagt (Interpretation) und ob er überhaupt auf den verhandelten Fall anzuwenden ist. Die Entscheidungen fallen im Gericht, sie stehen nicht schon vorher auf dem Papier.

Gerade bei Schutzrechten und Lizenzen begegnen uns sehr häufig Unsicherheiten. Die Kurzfassung lautet: Erwartet hier keine 100prozentigen klaren Antworten und keine 100prozentige “gefühlte” Sicherheit hinterher. Die gibt es nicht.

Wie geht man damit um? Gelassenheit! Man kann es so sehen wie die meisten Unternehmer*innen: “Ein*e Unternehmer*in, der/die noch nie verklagt wurde, macht irgendetwas falsch.” Das ist ein anderer bekannter Ausspruch. Der stimmt zwar so nicht unbedingt, aber er drückt gut aus, dass man, wenn man irgendetwas macht in dieser Welt, immer ein Risiko hat, dafür verklagt zu werden. Man kann dieses Risiko aber reduzieren, wenn man sich vorher mit dem Recht etwas auseinandersetzt.

Unsere Aufgabe als Nachhaltigkeits-Gestalter: Wir müssen unter Umständen unsere Schutzrechte so gestalten, dass die Rechtsunsicherheit – also die Gefahr von uns verklagt zu werden – für die, die mit unseren Designs weiterarbeiten sollen, so gering wie möglich ist. Darum geht es: Unsere Auseinandersetzung mit der Gestaltung von Schutzrechten ist Teil des Enablings der zirkulären Weiterverwendung unserer Produkte.

– * –

Illustration: Lasst uns mal dieses Video anschauen. Darin kann man an einem Beispiel “Rechtsunsicherheit” ganz gut nachvollziehen:

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Take Aways aus dem Video

  •  Eine eingetragene Marke kann man angreifen, z.B. wenn sie die Bedingungen gar nicht erfüllen, die für eine Eintragung erfüllt sein müssen (in diesem Beispiel: “Form darf keine typischen Gebrauchseigenschaften zeigen”). Meine Schutzrechte sind also nie zwangsläufig sicher, weil schon überhaupt unklar ist, ob für sie auch eine Basis besteht! Mein Schutzrecht erhöht nur für andere das Risiko, bei einer eventuellen Klage im Gericht später zu verlieren.
  • Es gibt verschiedene Instanzen/Gerichte, die darüber entscheiden, die hierarchisch organisiert sind. Es ist nicht vorhersehbar, was passiert.

– * –

3. Welche Schutzrechte gibt es und wie gestalte ich sie?

Schauen wir uns mal ein paar Schutzrechte an und vergleichen sie miteinander. Insgesamt betrachten wir 5 verschiedene Schutzrechte. Sie unterscheiden sich im wesentlichen darin, was man damit schützt, wie man diesen Schutz erhält, wie lange er gilt und wie ich ihn gestalten kann.

Los geht es.



ÜBERSICHT

3.1 Urheberrecht
3.2 Patentrecht
3.3 Gebrauchsmuster
3.4 Markenrecht
3.5 Eingetragenes Design (Geschmacksmuster)

3.1 Urheberrecht

Wofür gilt es/Was wird geschützt? Texte, Bilder, Computerprogramme, genauerer Umfang hier (WP) | Beispiel: Der Text auf dieser Seite hier

Wie bekomme ich es? Automatisch! Wenn ihr ein Foto mit eurer Kamera schießt oder ein Bild auf eine Serviette malt, habt ihr automatisch sofort das Urheberrecht daran! Alle, die z.B. das Bild nehmen und verbreiten, ohne das vorher mit euch abgestimmt zu haben, begehen im Prinzip eine Straftat bzw. können von euch gerichtlich dafür belangt werden. Das stellt für Openness ein Problem dar, weil man aktiv Maßnahmen ergreifen muss, um anderen die Nutzung zu ermöglichen.

Wie lange gilt es? Sehr lang. Mindestens bis zum Tod des Autors/der Autorin und in vielen Ländern noch weit (70 Jahre) darüber hinaus!

Wie gestalte ich es?/Wie werde ich es wieder los? Mit dem Aufkommen des Internets wurde das Teilen von digitalen (und daher urheberrechtlich geschützten) Werken sehr leicht. Aber die Tatsache, dass ich an allen meinen Werken automatisch ein Urheberrecht bekomme, wurde schnell zum Problem. Viele Leute wollten, dass alle Menschen ihre Werke frei nutzen und verbreiten. Aber alle, die das taten, begingen automatisch eine Straftat. Außer sie hatten vorher Kontakt mit dem*r Urheber*in aufgenommen und einen Lizenzvertrag ausgehandelt, der beiden mehr Rechtssicherheit gab. Viel zu kompliziert. Wie will man einen Lizenzvertrag mit jedem Menschen auf der Welt abschließen?

Um dieses Problem zu beheben wurden die Creative-Commons-Lizenzen geschaffen. Als Urheber*in kann ich eine solche Lizenz direkt neben mein Werk packen und schließe damit praktisch einen Lizenzvertrag mit allen menschlichen Bewohnern dieses Planeten ab, ohne dass ich mit ihnen in direktem Kontakt stehen muss. Ich erlaube ihnen die Nutzung meines Werkes. Aber ich knüpfe diese Nutzung zugleich an bestimmte Bedingungen wie z.B. die Nennung meines Namens. Es gibt mehrere Creative-Commons-Lizenzen. Sie unterscheiden sich nach den Bedingungen, die sie stellen.

Creative-Commons-Lizenzen: (Wikipedia Link)

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Andere Darstellung mit ausformulierten Bedingungen 

Hier mal eine Minute Lawrence Lessig der brillante Erfinder der CC-Lizenzen:

Ihr seht hier, wie gut die Creative-Commons-Lizenzen aufgestellt sind. Es gibt eine für Laien verständliche Version, eine ausgearbeitete Version für Gerichte und Juristen und eine maschinenlesbare Version. So wird es z.B. möglich in den erweiterten Sucheinstellungen bei Google sich nur frei nutzbare Bilder anzeigen zu lassen. Probiert das mal aus.

Solche Lizenzen sind zunächst auch einmal Rechts-Texte und damit unsicher. Sie werden stabiler, wenn es Gerichtsverhandlungen gibt, in denen die Lizenzen Gegenstand sind und dabei Urteile entstehen, die die Lizenzen bestätigen und damit stärken. Für die meisten Creative-Commons-Lizenzen ist das der Fall! Sie können daher als rechtlich sehr sicher angesehen werden. Gut erprobte Praxis.

Selbst anwenden: Wie nutze ich Bilder unter einer freien Lizenz?

Ein kleiner Exkurs zu “Copyleft” – A Hackers Approach To Copyright! Richard Stallmann erfindet Free Software und hackt das Urheberrecht mit der GNU Public License (GPL) und der darin enthaltenen Copyleft-Klausel. Wenn ich das Urheberrecht nutzen kann, anderen, die meine Sachen nutzen wollen, Bedingungen zu diktieren, dann diktiere ich ihnen die Bedingung, dass sie alle Weiterbearbeitungen meiner Sachen durch sie (z.B. neu hinzugefügter Code), ebenfalls unter die selbe offene Lizenz stellen müssen. Eine virale Wirkung. Man nutzt das Urheberrecht, um andere daran zu hindern, sich mit dem Urheberrecht exklusive Nutzung zu sichern. Copyleft-lizensierte Inhalte infizieren andere sie beinhaltende Inhalte mit Copyleft-Lizenzierung.

Copyleft-Logo

Copyleft findet sich auch in den Creative-Commons-Lizenzen wieder als “Share Alike” bzw. “Weitergabe unter gleichen Bedingungen”. Mehr zu Copyleft steht in der Wikipedia.

Die Anwendung von Copyleft kann zunächst verlockend erscheinen. Jedoch sollte man bedenken, dass generell gilt, je mehr Bedingungen man an die Nutzung der eigenen Werke stellt, je schwerer und unwahrscheinlicher wird diese Weiternutzung. Es gibt außerdem das Problem eventueller Inkompatibilitäten offener Lizenzen (Ein Buch, welches unter CC-BY stehen soll, kann kein Kapitel unter CC-BY-SA einfügen, weil dann unter Umständen das gesamte Buch umlizenziert werde müsste). Je mehr Bedingungen je wahrscheinlicher ist das Auftauchen solcher Inkompatibilitäten. Die Entscheidung für Copyleft sollte damit nicht leichtfertig getroffen werden, sondern in Abstimmung zu den strategischen Notwendigkeiten für die praktische Nachhaltigkeit (und Offenheit) des Designs. Im Zweifel gilt für uns als Designer: Copyleft klingt interessant, schafft aber eher Probleme als das es sie löst.

Die Creative-Commons-Lizenzen sind als Free-Culture-Lizenzen bekannt und eigenen sich gut für z.B. Bilder oder Literatur. Alle Wikipedia-Artikel stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz und alle Bilder und Sound-Dateien darin ebenso. Für Software gibt es jedoch viel mehr offene Lizenzen. Eine umfassende Liste mit Lizenzen, die für Open-Source-Software geeignet sind, steht hier.

Wenn ich urheberrechtlich geschützte Werke habe, die für die Nachhaltigkeit meines Produktes entscheidend sind (beispielsweise eine Reparaturanleitung), sollte ich mich fragen, unter welche Lizenz ich sie stellen muss, damit sie der Nachhaltigkeit meines Produktes nicht im Wege steht, sondern sie unterstützt. Im Zweifel ist das eine Lizenz, die auch mit der Open-Source-Definition kompatibel ist. Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung oder das Verändern der Dateien verbieten, gehören nicht dazu! Denn es  kann z.B. sinnvoll sein, dass die Reparaturanleitung in ausgedruckter Form von jemandem, der mein Produkt verkauft, auch verkauft werden kann, oder das jemand die Anleitung modifiziert, um eventuell bereits zurückliegende Reparaturen darin zu vermerken (wenn z.B. ein neuer Motor eingebaut wurde.) Mehr dazu hier (ab Minute 4). 


3.2 Patentrecht

Wofür gilt es/Was wird geschützt? „Erfindungen auf den Gebieten der Technik“ also technische Funktionen (wie eine Maschine oder ein Mechanismus funktioniert). Genauer hier (WP)  | Beispiel: die Klemmtechnik von Lego-Bausteinen

Wie bekomme ich es? Kostenpflichtige Beantragung. Bedingung: Erfindung muss neu sein bzw. sie darf nicht dem “Stand der Technik” (Englisch: prior art) entsprechen. Wenn man z.B. etwas publiziert in einer Zeitung oder es auch nur auf einer Konferenz vorstellt, kann das schon heißen, dass die Erfindung jetzt dem Stand der Technik entspricht und daher nicht mehr patentiert werden kann – nicht durch mich und auch nicht durch andere.

Wie lange gilt es? 20 Jahre

Mehr zu Patenten beim DPMA

Wie gestalte ich es?/Wie werde ich es wieder los? Im Zweifel einfach nicht beantragen! Man kann versuchen, die Dinge so einfach zu machen, dass sie ohnehin nicht patentierbar sind, weil keine technische Neuerung darin enthalten ist. Dann erübrigt sich das Problem ohnehin. Hat man aber doch etwas neues erfunden und möchte sicherstellen, dass alle frei darauf zugreifen können, dann sollte man die Erfindung gut sichtbar publizieren. Damit geht die Neuheit verloren und niemand kann die Sache mehr patentieren.

Es gibt auch hier Experimente mit Patentleft z.B. (ähnlich Copyleft), jedoch muss es dazu erst einmal ein Patent geben. Eine breit adaptierte Standardlizenz nach dem Vorbild von Creative Commons für Patente gibt es meines Wissens nach nicht.

Was gibt es noch zu sagen?

(1) Was unters Patentrecht fällt, ist nicht schützbar mit dem Urheberrecht! Es sind grundverschiedene Dinge.  Schreibe ich einen schön illustrierten Aufsatz über eine Zeitmaschine, ist der Aufsatz durch das Urheberrecht geschützt, niemand kann den Aufsatz ohne meine Erlaubnis verbreiten. Aber jeder kann die darin beschriebene Maschine bauen und vermarkten. Außer ich habe ein Patent dafür beantragt.

(2) Die Kluft bzw. der grundlegende Unterschied zwischen Urheberrecht und Patentrecht ist einer der Gründe, warum Open Source-Hardware nicht in gleicher Weise wächst wie Open Source-Software. Eine “Copyleft” (siehe oben) ist für Open-Source-Hardware nicht realisierbar ohne weiteres. Mehr zum “Copyleft-Problem” kann man hier lesen. |  Eine schöne Darstellung des grundlegenden Unterschieds zwischen Urheber- und Patentrecht gibt es hier. 

(3) Patents are a mess!!! Das Patentsystem ist ziemlich kaputt bzw. hat deutliche Probleme. Es gibt nur ein wirklich gutes Argument für das Patentsystem: Es bietet einen Anreiz, die Dinge offenzulegen, denn für ein Patent muss man das Geschützte schlüssig darstellen. Nach 20 Jahren können dann alle das Beschriebene nutzen. Und es gibt sehr viele Argumente dagegen. Ich saß mal vor ein paar Jahren auf einem Podium gegen einen Patent-Anwalt und habe damals Argumente für und wieder Patente zusammengetragen. Das alles hier vorzustellen, würde den Zeitbogen überspannen, aber wer gern etwas dazu sehen will – hier sind die Slides von damals: Probleme mit Patenten.PDF


3.3 Gebrauchsmuster

“Kleiner Bruder des Patents”

Wofür gilt es/Was wird geschützt? Sehr ähnlich zum Patent, es geht also um technische Funktionen. Genauer hier (WP) | Beispiel: Kugelschreiber der mit Wasser gefüllt werden kann

Wie bekomme ich es? Beantragung; Bedingung: “Neuheit“ und “erfinderischer Schritt.” Ausführlicher hier (WP)

Wie lange gilt es? 3 bis 10 Jahre

Mehr zu Gebrauchsmustern beim DPMA

Wie gestalte ich es?/Wie werde ich es wieder los? Im Zweifel einfach nicht beantragen bzw. die gleiche Strategie anwenden wie beim Patentrecht.

Es gibt keine Standardlizenz a la Creative Commons zur offenen Gestaltung eines einmal erhaltenen Gebrauchsmusters. D.h. man müsste selbst eine schreiben.

Was gibt es noch zu sagen?

Wichtigste Unterschiede zum Patent: Das Gebrauchsmuster

  • wird ungeprüft eingetragen, bietet deswegen weniger Rechtssicherheit,
  • ist darum billiger und
  • die Eintragung geht schneller,
  • hat dafür aber auch eine kürzere Geltungsdauer.

3.4 Markenrecht

Wofür gilt es/Was wird geschützt? Wort- und Bildmarken (inkl. Farbmarken, dreidimensionale Marken), auch Hörmarken. Genauer hier

Wie bekomme ich es? Kostenpflichtige Beantragung bzw. Eintragung

Wie lange gilt es? Für immer, bzw. es kann immer wieder verlängert werden!

Mehr zu Marken beim DPMA

Wie gestalte ich es?/Wie werde ich es wieder los? Hier gibt es verschiedene interessante Möglichkeiten. U.B. kann ich Anderen einräumen, die Marke mitzunutzen unter bestimmten Auflagen. Ökosiegel z.B. können so funktionieren. Arduino erlaubt es anderen, ihre Werke als “Arduino-kompatibel” zu bewerben.


3.5 Eingetragenes Design / “Geschmacksmuster”

Im Grunde “ein Bruder des Markenrechtes”

Eingetragenes Design und Geschmacksmuster sind Synonyme.

Wofür gilt es/Was wird geschützt? Es wird der visuelle Eindruck bzw. das äußere Erscheinungsbild geschützt unabhängig von der Ware –  also der Schokoladenporsche wäre geschützt, wäre die Porsche-Form geschützt! Funktionen sind nicht inbegriffen. Mehr hier (WP).

Wie bekomme ich es? Es gibt zwei Bedingungen für den Erhalt: 1. Neuheit (kein identisches Design vorher veröffentlicht) und 2. Eigenart (Unterscheidung von anderem). Ausführlicher hier (DPMA)

Sind beide Schutzvoraussetzungen erfüllt, gibt es zwei Arten von Schutzrechten und auch Arten wie ich sie erhalte.

(1) Ein “nicht eingetragenes Design” erhalte ich automatisch wie das Urheberrecht! Es gilt für 3 Jahre nach der Veröffentlichung. Danach fällt es weg.

(2) Innerhalb der ersten 12 Monate nach Bekanntmachung kann ich das Design kostenpflichtig eintragen lassen; es wird dann zu einem “eingetragenen Design” mit deutlich längerer Schutzdauer als 3 Jahre.

Wie lange gilt es? Bei einem eingetragenen Design maximal 25 Jahre, muss zwischenzeitlich verlängert werden.

Mehr zum Designschutz beim DPMA

Wie gestalte ich es?/Wie werde ich es wieder los? Das ist hier tatsächlich etwas schwierig. Will man, dass andere das Design nachmachen können, ist es gar nicht so leicht, ihnen dafür Rechtssicherheit zu geben. Man steht hier für die ersten 3 Jahre des automatischen Schutzes beim “nicht eingetragenen Design” vorm selben Problem, vor dem die Welt ohne Creative-Commons-Lizenzen stand: man müsste eigentlich individuelle Vereinbarungen mit allen treffen, die das Design nutzen möchten. Man hat die Rechte erstmal an der Backe. Standardlizenzen nach dem Vorbild der Creative-Commons-Lizenzen, mit denen sich Design-Rechte gut gestalten und “ausschalten” ließen, gibt es nicht.

Es ist generell schwer, hierfür gute Informationen zu finden und abgesicherte Aussagen zu treffen als Rechts-Laie. Man müsste hierzu mal Anwälte befragen bzw. für Projekte Experimente aufsetzen.

Aber hier mal zwei Lösungsideen für das Problem:

LÖSUNG 1: “Möglichst langweilig aussehen.” – Erfüllt das Design nicht die Bedingungen der Neuheit und der Eigenart, sollte niemand etwas zu befürchten haben. Und das sollte eigentlich den größeren Teil der Fälle abdecken. Willst Du offen sein, sei langweilig. Aber auch besonders langweilig sein, kann ja sehr neu und aufregend wirken. Also schauen wir noch auf Lösungsidee 2:

LÖSUNG 2: Die Open Design Definition sagt (Achtung, ich habe die Information nur aus dieser Quelle), dass man mit der Nutzung der CC0-Lizenz in der Lage ist, die 3 Jahre Schutzrecht eines nicht eingetragenen Designs abzutreten bzw. freizustellen. Allerdings scheint man dann immer noch innerhalb der ersten 12 Monate nach Bekanntmachung die Umwandlung in ein eingetragenes Design vornehmen zu können – trotz CC0. Also stehen andere weiterhin vor einer Unsicherheit. Spätestens aber nach Ablauf der 12 Monate ist anderen die Nutzung des Designs aber bedenkenlos möglich.

Mit einer gesonderten Erklärung kann man aber auch signalisieren, dass man nicht vorhat, eine Eintragung innerhalb des Jahres vorzunehmen oder auf seine 3 Jahre nicht eingetragenes Design zu bestehen. Eine Standardlizenz hierfür ist, wie gesagt, nicht verfügbar. Im Zweifel müsste man hierfür ein Anwaltsbüro beauftragen, welches eine gegebenenfalls rechtlich sicherere Erklärung (oder Prozedur) für dieses erste Jahr erfindet. Für die Publikation der Zusatzerklärung schlägt die Open Design Definition die Nutzung von CC+ vor. Bei CC+ veröffentlicht man neben der CC-Lizenz noch eine weitere Lizenzbedingungen. Das sieht dann so aus:

Der Creative-Commons-Button führt zur Creative-Commons-Lizenz, der andere Button zu einer eigenen Lizenz, die die CC-Lizenz ergänzt. Aber auch die von Creative Commons geschaffene CC+ Infrastruktur basiert auf dem Urheberrecht und hilft hier beim Eingetragenen Design im Zweifel also nicht weiter. Aber wir können den Extrabutton als Inspiration nutzen und einfach neben der CC-Lizenz einen eigenen Button einbinden, hinter dem sich eine eigene Lizenz-Erklärung verbirgt, die sagt, dass man nicht vorhat, das Design einzutragen und auch nicht die 3 Jahre Schutzrecht für ein nicht eingetragenes Design auszunutzen bzw. einzuklagen. 

So machen wir das bei Mifactori:

Mifactori Public License / Public Promise

In der Regel lässt sich Vertrauen gut herstellen z.B. über eine Webseite mit Creative-Commons-Lizenzen, einem guten Openness-Track-Record und auch einfach einer selbstverfassten kurzen Erklärung als Signal guten Willens. Auch wenn es keine rechtlich abgeklopfte Erklärung ist. Sie sollte jedem Gegenüber etwas Rechtssicherheit geben, da ein*e Richter*in so eine Erklärung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht 100% unbeachtet lassen wird.

Noch ein Hinweis: Eine Beispiel für ein Projekt, welches seine eigene Lizenz formuliert ist das Open Structures Projekt (OS_open license 1.0 – unten in der FAQ). Aber wie erwähnt, diese Lizenz steht sehr unsicher da, müsste vor Gericht bestätigt werden und wirft bei mir mehr Fragen auf als es beantwortet. Als Absichtserklärung funktioniert sie aber vielleicht. Aber eine leichter verständliche und weniger restriktive Erklärung wie die von Mifactori ist – wenn sie ernst gemeint ist – vielleicht im Zweifel besser.

Frage: 3 dimensionale Marke vs. Design-Rights?

Wo ist der Unterschied zwischen einer dreidimensionalen Marke (Markenrecht) und einem eingetragenen Design (Designrecht)? Es wäre ja vorstellbar, dass man ein eingetragenes Design in eine dreidimensionale Marke umwandelt und danach zeitlich unbegrenzten Schutz hat. Die Antwort auf diese Frage ist, dass dreidimensionale Marken generell nicht leicht einzutragen sind. Eine ganze Reihe von Bedingungen müssen erfüllt sein (“Verkehrsbekanntheit”, “besonders fantasievolle und für diese Waren besonders ungewöhnliche Form”, keine Funktion der Form).


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Zusammenfassung/Verständnisübung

Update: Vor einigen Tagen erschien dieses Video, welches zeigt, welche Legosteine noch geschützt sind und welche nicht mehr und warum. Daran kann man nochmal gut testen, ob man alles soweit bisher verstanden hat. Außerdem sieht man am Schluss des Videos, wie Design-Schutzrechte sehr leicht umgangen werden können und damit also das oben bei “5. Eingetragenes Design/Geschmacksmuster” umrissene Problemfeld “neutralisiert” werden kann.

Empfehlenswert. 

Noch ein Update! Am Fall Lego lässt sich sehr viel lernen bzw. muss da gerade sehr viel erklärt werden. Hier geht es darum: Wie stabil ist eigentlich eine 3D-Marke?

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Die Lego-/Klemmbausteinwelt hat sich auch 2020 und 2021 noch sehr viel mit Rechtsthemen beschäftigen müssen. Hier noch ein paar Videos.

Johnnys World hält ein längeres Referat ausschließlich zum Designschutz/Geschmacksmuster:

Wieso engagiert sich Johnnys World da so? Es gab eine Abmahnung von Lego zur 3D Marke der Minifigur (Video-Link). Darauf hin gab es vorm Video zum Design-Schutz noch ein anderes Übersichtsvideo zu den verschiedenen Schutzrechten.

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4. Schutzrechte vs. Freedom! – Cory Doctorow

Schutzrechte können einer nachhaltigen Verwendung von Produkten und einem nachhaltigen Umgang damit im Weg stehen. Die Gestaltung von Schutzrechten ist aber nicht nur im Nachhaltigkeitsbereich ein Problem. Die gerade zurückliegende europäische Urheberrechtsnovelle (bekannt sind #Artikel11, #Artikel13, #Uploadfilter) und die vielen politischen Kämpfe darum zeigen das. Aus Schutzrechts- und Schutzrechtsverwertungsinteressen werden wir nun wahrscheinlich technische Lösungen bekommen, die den freien, demokratischen Austausch von Meinungen in hohem Maße gefährden und einschränken werden.

Cory Doctorow ist ein Autor und Aktivist. Er hat sich Jahre lang mit diesen Themen befasst und einen Vortrag darüber immer weiterentwickelt. Wir gucken uns jetzt davon eine Version an. Wir schauen eine Aufnahme vom März 2014 (5 Jahre alt!). Ich habe diese Aufnahme ausgewählt, weil er hier in Deutschland bei der “Verbraucherzentrale Bundesverband” spricht und er deshalb etwas langsamer und so für uns vielleicht leichter verständlich redet:

Die Fragen, die er hier aufwirft, hat er immer weiter vorangetrieben. Und in einem späteren Talk gibt es am Ende schon einige Fortschritte z.B. konkrete politische Forderungen. Könnt ihr gern zu Hause gucken:

Was nehmen wir mit aus diesem Talk? Er spricht unter anderem darüber, wie das Urheberrecht bzw. die Maßnahmen, die ergriffen werden, das Urheberrecht zu schützen, dazu führen, dass Geräte “kaputt” gemacht werden. Dass sie uns z.B. überwachen, angreifbar machen oder einfach nicht reparierbar sind. John Deere nutzt das Urheberrecht, um Farmer davon abzubringen, ihre Traktoren selbst zu reparieren!

Das ist für uns übertragbar: Unternehmen, die ein tolles recycelbares Material entwickelt haben, könnten versuchen mittels Schutzrechten zu verhindern, dass andere dieses Material auch nutzen und damit wirklich recyceln. Denkbar.

Für Apple ist es ein Problem, dass Leute weniger Iphones kaufen, weil sie ihre alten reparieren. Und sie versuchen mit aktivem Lobbyismus, dieses Reparieren und Gesetze, die es erleichtern wollen, zu verhindern. Schutzrechte werden überall eingesetzt, um Leute daran zu hindern, aktiv, produktiv und konstruktiv mit Produkten weiterzuarbeiten.

Als Gestalter nachhaltiger Produkte müssen wir darüber nachdenken, ob Schutzrechte der wirklichen nachhaltigen Nutzung später im Wege stehen können und wir müssen darauf eingehen – sei es im Design, in der das Produkt begleitenden Kommunikation, oder im Geschäftsmodell, welches die Produktion und den Verkauf des Produktes gegebenenfalls umgibt.

Btw. Gerade als ich das schreibe und nach Cory Doctorow auf Youtube suche, erscheint ein neuer Talk von ihm hochgeladen (Ich bin der 11 Viewer). Ich hab es noch nicht gesehen. Aber ich bau es mal ein:

Spätestens mit den letzten Punkten haben wir Fragen der Ethik berührt. Wer sich dafür interessiert, ich habe vor kurzem einen Vortrag zur Ethik von Open Source Hardware gehalten, der auch schon hier steht. 

Nachtrag: RMS

Und wer sich die Zusammenhänge von Ethik und Openness nochmal grundlegend und in leichter erklären lassen möchte bzw. auch angewendet sehen möchte, schaut sich diesen Vortrag von Richard Matthew Stallman (RMS) an dem Begründer von Free Software, die später den Grundstein für Open Source gelegt hat.

Ausführlicher haben wir darüber bei Termin 6 in unserem Kurs Openness Makes The World Go Round gesprochen unter der Überschrift: The History Of Open Source Part I. Dort lohnt sich das Nach- bzw. Weiterlesen.


Fehler gefunden? Wichtiges Detail fehlt? Schreibt mir gern eine Mail. esungen/details/openness-makes-the-world-go-round”>„Openness Makes The World Go Round“ an der Hochschule der bildenden Künste Saarbrücken (HBKsaar) von Gastprof. Lars Zimmermann

23. Mai 2019, alle Veranstaltungen & Inputvorträge des Atelierprojektes hier.